TRACIFY ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Präambel

1.1

Die Tracify GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) hat eine SaaS-Plattform für Tracking von Userdaten entwickelt (nachfolgend „Software“). Für die vertragliche Beziehung zur Nutzung der Software und die Erbringung ergänzender Dienstleistungen („Services“) zwischen dem User (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Eine Individualvereinbarung zwischen den Parteien geht diesen AGB gegebenenfalls vor.

1.2

Unsere Angebote richten sich nur an Unternehmer (iSd. § 14 BGB), also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern (iSd. § 13 BGB).

1.3

Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4

Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

2. Nutzung der Software

2.1

Das komplette Angebot des Auftragnehmers unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom Auftragnehmer und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts.

2.2

Die gesamte Daten- und Datenbankstruktur darf nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des Auftragnehmers veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung der Software eingeräumt. Jede kommerzielle Nutzung ist ohne die vorherige Einwilligung des Auftraggebers in jedem Fall unzulässig.

2.3

Die Software darf für die im Auftrag angegebene Brand (Marke) genutzt werden, wobei das Nutzungsrecht sämtliche Domains für die jeweilige Brand umfasst. Für jede weitere Brand, einschließlich Sub-Brands, des Auftraggebers ist ein separates Nutzungsrecht erforderlich.

2.4

Die Software darf nur von namentlich benannten Usern des Auftraggebers genutzt werden. Der Auftraggeber hat die jeweils berechtigten User zu dokumentieren. Eine gemeinsame Nutzung der Software durch verschiedene Nutzer unter einem gemeinsamen User-Account ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Nutzung der Software durch seine User und sämtliche Schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen seiner User verursacht wurden.

2.5

Der Auftraggeber erhält kein Recht am Quellcode der Software.

2.6

Die Software kann Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Keine Vorschrift dieser AGB beeinflusst dabei die Rechte oder Pflichten des Auftraggebers aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open Source Software und den Bestimmungen dieser AGB genießen die Lizenzbestimmungen der Open Source Software Vorrang.

2.7

Das Nutzungsrecht an der Software erstreckt sich auch auf Fixes, Patches, Entwicklungen und Updates, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Verfügung stellt. Das Recht auf Updates beinhaltet nicht das Recht auf ein Nutzungsrecht an neuen/zusätzlichen Produkten und Funktionalitäten, die als separates Produkt/Modul zur Verfügung gestellt werden.

2.8

Der Auftragnehmer stellt die Software und eine Dokumentation der Software in elektronischer Form zur Verfügung.

2.9

Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts oder anwendbarer Open Source Software-Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ist der Auftraggeber nicht berechtigt:

  1. die Software über das für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche hinausgehende Maß zu kopieren, weder im Ganzen noch teilweise;
  2. die Software zu modifizieren, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern oder sonst abgeleitete Entwicklungen an der Software vorzunehmen;
  3. die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, zu übertragen oder sonst Dritten zugänglich zu machen;
  4. die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu entschlüsseln, weder im Ganzen, noch teilweise;
  5. Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmechanismen, welche in der Software enthalten oder für sie genutzt werden, zu umgehen oder zu verletzen;
  6. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Schaden an der Software oder den Servern des Auftragnehmers hervorzurufen;
  7. Marken, Dokumentation, Garantien, Haftungsausschlüsse oder sonstige Rechte, wie etwa geistiges Eigentum, Zeichen, Mitteilungen, Markierungen oder Seriennummern, welche in Verbindung zur Software oder Dokumentation stehen, zu entfernen, zu löschen, zu tilgen, zu verändern, zu verdecken, zu übersetzen, zu kombinieren, zu ergänzen oder auf andere Weise abzuändern;
  8. die Software in einer Art und Weise zu nutzen, durch die geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt werden;
  9. die Software für Zwecke des Benchmarkings bzw. der Wettbewerbsanalyse der Software, für die Entwicklung, Verwendung oder die Bereitstellung eines konkurrierenden Software-Produkts bzw. konkurrierender Services oder zu sonst einem Zweck zu nutzen, welcher dem Auftragnehmer zum Nachteil gereicht;
  10. die Software für oder in Zusammenhang mit der Planung, der Konstruktion, der Instandhaltung, dem Betrieb oder der Nutzung von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen zu nutzen oder sonst die Software in einer Weise einzusetzen, bei der die Software zu körperlichen Schäden oder schweren Sachschäden führen könnte.

3. Verpflichtungen des Auftraggebers

3.1

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen lesenden Zugriff auf seine jeweiligen Werbeanzeigenmanager-Accounts (“Ads Manager”) zu gewähren. Der Auftragnehmer erhält außerdem Zugriff auf das Shop-System des Auftraggebers und dabei insbesondere Einsicht in die getätigten Aufträge/Bestellungen und die erzielten Umsätze. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Einbau des Tracking-Codes des Auftragnehmers in den Webseiten-Header des Auftraggebers vorzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Einbau der Trackingbausteine und -bestandteile gemäß der bereitgestellten Integrationsanleitungen des Auftragnehmers durchzuführen.

3.2

Werden die Zugriffe und/oder Rechte nicht gewährt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Berechnung der Performance-Fee mittels Vergleichswerte aus dem Vormonat zu berechnen, vgl. Ziff. 6.1.

3.3

Der Auftraggeber hat sich bei der Nutzung der Software an alle anwendbaren rechtlichen Vorschriften, einschließlich der Vertragsbedingungen, Policies und Richtlinien der im Zusammenhang mit der Nutzung der Software genutzten Plattformen zu halten.

3.4

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Auftraggeber hat unaufgefordert sämtliche Mitwirkungsleistungen, Informationen, Daten, Dateien, Materialien, welche für die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftragnehmer erforderlich sind, im Voraus zur Verfügung zu stellen. Sollte der Auftraggeber nicht ausreichend kooperieren und/oder Verzögerung verursachen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so lange und so weit, wie der Auftragnehmer an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund unzureichender und/oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehindert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über seine nicht ausreichende oder rechtzeitige Zusammenarbeit zu informieren und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Erfüllt der Auftraggeber dennoch seine Mitwirkungspflichten nicht, so gehen etwaige für den Auftragnehmer nicht vermeidbare sich daraus ergebenden Vergütungserhöhungen, zusätzliche Aufwände (z.B. Mehrarbeit, Stornokosten, Reisekosten) und Terminverschiebungen zu seinen Lasten. Dokumentierter Mehraufwand des Auftragnehmers durch Verschulden des Auftraggebers werden pauschal mit einem Stundensatz von 150,00 € Netto in Rechnung gestellt. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gelten die betroffene Software bzw. der betroffene Service als zur Verfügung gestellt bzw. erbracht.

3.5

Der Auftraggeber ist selbständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (z.B. durch die regelmäßige Durchführung von Updates des verwendeten Betriebssystems und Browsers) bereitzustellen, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Auftraggeber zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

3.6

Der Auftraggeber ist im Falle der Registrierung verpflichtet, seine Zugangsdaten, insbesondere das von ihm gewählte Passwort, jederzeit geheim zu halten und jeglichen unberechtigten Zugang auf seinen Account durch Dritte mittels geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden könnten. Der Auftraggeber haftet für einen etwaigen Missbrauch des Accounts und/oder seiner Daten.

3.7

Der Auftraggeber ist zur Durchführung von Updates, sobald diese zur Verfügung stehen, verpflichtet. Die Kompatibilität der Software mit veralteten Versionen kann ausdrücklich nicht zugesichert werden.

3.8

Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Daten obliegt dem Auftraggeber.

3.9

Der Auftraggeber erkennt an, dass er bei Verstoß gegen die hier aufgestellten Bedingungen jederzeit durch den Auftragnehmer vorübergehend oder dauerhaft vom Angebot ausgeschlossen („deaktiviert“) werden kann.

3.10

Jegliche zuvor genannten Pflichten des Auftraggebers sind zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern nachzukommen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz einmaliger Aufforderung mit einer Frist von fünf Werktagen nicht nach, gerät er in Verzug. Die daraus entstehenden Verzögerungen verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Etwaiger Mehraufwand oder Kosten, die durch unterlassene oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

4. Mängelrechte

4.1

Die Software hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

4.2

Bei Sachmängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Kenntniserlangung vom Mangel in Textform (E-Mail) hierüber zu unterrichten.

4.3

Bei Sachmängeln kann der Auftragnehmer zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Beseitigung des Mangels, durch die Bereitstellung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass der Auftragnehmer zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.

4.4

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme unverzüglich und konkret beschreibt, den Auftragnehmer umfassend informiert und ihr die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Der Auftragnehmer wird die Mängelbeseitigung durch Fernwartung erbringen.

5. Zurverfügungstellung der Software und Erbringung der Services

5.1

Die Software wird als „Software as a Service (SaaS)“ zur Verfügung gestellt, das heißt, der Auftragnehmer stellt die Software für den Auftraggeber in einem logisch separierten Account zum Fernzugriff über das Internet zur Verfügung. Eine Überlassung oder Weitergabe der Software an den Auftraggeber findet nicht statt. Die Software wird dem Auftraggeber in ihrer jeweils aktuellen Version/Release zur Verfügung gestellt.

5.2

Die Software wird entsprechend dem Service Level Agreement (SLA) des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt, das unter www.tracify.ai/legal abrufbar ist und das ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag einbezogen wird.

5.3

Auf Basis der mit der Software erhobenen und analysierten Daten generiert die Software im Rahmen bestimmter Anwendungsfälle Auswertungen, Reports, Analysen und Empfehlungen (nachfolgend „Empfehlungen“). Die Genauigkeit und Qualität dieser Empfehlungen sind von diversen Faktoren abhängig, insbesondere von der Qualität und Quantität der erhobenen Daten. Jegliche Empfehlungen sind unverbindlich, der Auftraggeber übernimmt keine Beraterhaftung oder sonstige Haftung für diese Empfehlungen und der Auftraggeber sollte keine Entscheidungen und wesentlichen Dispositionen alleine auf Basis der Empfehlungen der Software treffen.

5.4

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

5.5

Im Rahmen der Nutzung der Software kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber bzw. den als Usern der Software registrierten Mitarbeitenden des Auftraggebers per E-Mail an deren jeweils registrierte E-Mail-Adresse Informationen zur Software, z.B. zu Updates, Upgrades und neuen Funktionalitäten und auch allgemeine im Kontext der Nutzung der Software relevante Informationen zusenden.

5.6

Der Auftragnehmer behält sich nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor.

5.7

Der Auftragnehmer strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an. Der Auftraggeber ist sich jedoch darüber im Klaren und stimmt zu, dass insbesondere bei nicht vom Auftragnehmer beeinflussbaren Störungen des Internets, beim Server-Anbieter selbst oder aus sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt oder bei Wartungsarbeiten der Software die Verfügbarkeit der Software eingeschränkt sein kann. Störungen in diesem Sinne beeinträchtigen nicht die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistung durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist bestrebt, alle Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen.

5.8

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Support oder Leistungen zu erbringen, die auf Bedienfehler, unvollständige Integration oder nicht vom Auftragnehmer autorisierte Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1

Sofern nicht anders vereinbart, bemisst sich die Vergütung der Nutzung der Software unter anderem anhand eines Prozentwertes des gesamten Werbebudgets aller vom Auftragnehmer unterstützten Channels, das über die diversen Ads Manager verwaltet wird („Ad Spend“). Es wird dabei das Budget zu Grunde gelegt, das im jeweiligen Ads Manager für den jeweiligen Zeitraum angezeigt wird. Jeder Channel (Werbeanzeigen-Plattform, wie z.B. Meta, Google, Pinterest, TikTok), der vom Auftragnehmer unterstützt wird, wird bei der Abrechnung berücksichtigt. Sollten Channel oder einzelne Accounts davon vom Auftraggeber getrennt werden, rechnet der Auftragnehmer auf Basis des letzten Monats, an welchem die Channel angeschlossen waren, ab und geht bei der Abrechnung von einem monatlichen Wachstum des Ad Spends von 20% aus. Durch Wiederanschließung der Channels und schriftlichen Hinweis seitens des Auftragsgebers an den Auftragnehmer oder umgekehrt, kann eine Rechnungskorrektur zu dem tatsächlich ausgegebenen Ad Spend angestoßen werden.

6.2

Soweit nicht anders vereinbart, wird die Nutzung der Software jeweils monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Anteilige Nutzungsmonate werden anteilig (pro rata temporis) abgerechnet. Das initiale Setup wird mit Beginn der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt.

6.3

Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail. Der Auftraggeber wird Rechnungen über ein SEPA-Lastschriftmandat einziehen. Sollte diese Einziehung nicht möglich sein, hat der Auftraggeber die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto oder sonstige Abzüge zu zahlen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Angabe einer Auftragsnummer bzw. Purchase Order Nummer auf der Rechnung keine Voraussetzung für die Zahlungsverpflichtung. Etwaige Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen (z. B. Bankgebühren), trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese in Rechnung zu stellen.

6.4

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zur Software bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vorübergehend zu deaktivieren, bis die überfällige Rechnung bezahlt wurde. Bei einer Kündigung während der initialen Laufzeit verlängert sich diese um die Tage, an denen der Zugang durch den Auftragnehmer deaktiviert wurde.

6.5

Die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise enthalten keine Umsatzsteuer oder sonstige Steuern.

6.6

Die Vergütungspflicht des Auftraggebers aller im Angebot genannten Vergütungsbestandteile, insbesondere jedoch nicht abschließend die sog. “Performance Fee” nach Ziffer 6.1, bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den Auftraggeber verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der Auftragnehmer aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

6.7

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

7. Haftung

7.1

Der Auftragnehmer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.

7.2

Der Auftragnehmer haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der Auftragnehmer unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

7.3

Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem Auftragnehmer bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Auftraggeber ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.

7.4

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der Auftragnehmer selbst keinen Einfluss ausüben kann. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Ausfallzeiten, Bugs oder Einschränkungen, die auf Fremdsoftware, externe Plattformen (z. B. Ads Manager) oder Drittdienste zurückzuführen sind.

7.5

Der Auftragnehmer stellt ein technisches Werkzeug zur Verfügung, gibt aber keine Gewähr oder Garantie dafür ab, dass der Auftraggeber dieses technische Werkzeug im Rahmen geltender Gesetze einsetzen darf. Der Auftragnehmer leistet hierfür auch keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber muss für eine ggf. erforderliche rechtliche Beratung einen hierzu befugten Rechtsbeistand (z.B. einen Rechtsanwalt) hinzuziehen und muss die Software so einsetzen, dass sie gegen keine Gesetze verstößt.

7.6

Sollte der Auftraggeber eine Automatisierung für Werbebudgets aktivieren, wird dieses automatisiert von der Software auf Basis eines Algorithmus verteilt. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine mangelhafte Verteilung des Budgets.

8. Vertraulichkeit

8.1

Jede der Parteien verpflichtet sich, alle im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die (a) als „vertraulich“ oder „geheim“ oder mit einem gleichbedeutenden Hinweis gekennzeichnet sind oder mündlich als vertraulich bezeichnet werden; (b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder (c) von vertraulichen Informationen, welche zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden; ausschließlich für die Zwecke der vertraglichen Zusammenarbeit zu verwenden, vertraulich zu behandeln und vor der Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte zu schützen. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist allen Personen aufzuerlegen, die mit der Durchführung dieses Vertrages betraut werden.

8.2

Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die (a) öffentlich zugänglich sind oder nachträglich öffentlich zugänglich wurden oder der anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt waren; (b) unabhängig und selbstständig von der anderen Partei entwickelt wurden; (c) der anderen Partei von einem Dritten offenbart wurden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt, oder (d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Falle ist die betroffene Partei hierüber unverzüglich zu unterrichten).

9. Datenschutz und Informationssicherheit

9.1

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Kontos in Bezug auf die Benutzer der Software zur Verfügung gestellt werden (Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Passwort) und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Software beziehen (Log-Dateien). Diese personenbezogenen Daten werden vom Auftragnehmer als Verantwortlichem verarbeitet, um den Benutzern die Nutzung der Software zu ermöglichen. Hinsichtlich der diesbezüglichen Betroffenenrechte und sonstiger Informationspflichten wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Auftragnehmers verwiesen.

9.2

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf die Software zuzugreifen, um die Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Software, inklusive der Vergütung, durch den Auftraggeber zu verifizieren; um Diagnosen und Analysen zu erstellen und um die Einstellungen der Software anzupassen und zu optimieren, um die Leistung und/oder Sicherheit der Software zu verbessern, vorausgesetzt dass diese Anpassungen keine negativen Auswirkungen auf die Nutzung der Software durch den Auftraggeber haben. Der Auftragnehmer ist des Weiteren berechtigt, System-/Metadaten über die Nutzung der Software zu erheben, um diese im Rahmen der Identifikation und Behebung potentieller Mängel und Fehler der Software zu nutzen, um statistische Analysen zu erstellen und um die Entwicklung der Software zu unterstützen und zu optimieren.

9.3

Im Rahmen der Nutzung der Software verarbeitet der Auftraggeber personenbezogene Daten. Der Auftraggeber ist dabei Verantwortlicher und der Auftragnehmer ist ein Auftragsverarbeiter. Diese Auftragsverarbeitung ist in der Vereinbarung Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien geregelt, die unter www.tracify.ai/legal abrufbar ist und die ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag einbezogen wird.

9.4

Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle vom Kunden im Rahmen des Supports mit dem Auftraggeber sowie mit der technischen Hotline geführten Telefongespräche aufzuzeichnen und für eine Frist von sechs Monaten aufzubewahren. Die Aufzeichnungen dienen zu Nachweiszwecken über die Inhalte der Telefongespräche bei entsprechenden Beschwerdeangelegenheiten oder sonstigen Streitfällen. Die Aufbewahrungsfrist verlängert sich in diesen Fällen gegebenenfalls bis zur endgültigen Beendigung der Angelegenheit. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Der telefonische Support ist dann nur noch eingeschränkt möglich.

9.5

Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle vom Kunden durchgeführten Aktionen mit der „User Behavior Analyse Tracking“ durch ein „Product Analytic Tool“ aufzuzeichnen und für eine Frist von sechs Monaten aufzubewahren. Die Aufzeichnungen dienen zur Verbesserung der Software. Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

9.6

Der Auftraggeber willigt widerruflich ein, dass Case Studies und Testimonials für 1 Jahr genutzt werden dürfen. Wenn von beiden Seiten zu Marketingmaßnahmen zugestimmt worden ist, ist dem Auftragnehmer eine Nutzung von 3 Jahren gewährt.

9.7

Alle Bestandteile der „Tracify Academy“ sind Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht ohne schriftliche Einverständniserklärung vom Auftragnehmer mit Dritten geteilt werden.

10. Laufzeit

10.1

Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die initiale Laufzeit des jeweiligen Vertrages sechs Monate. Soweit nicht anders vereinbart, kann eine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende schriftlich kündigen. Soweit nicht anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils sechs Monate, wenn eine der Parteien den Vertrag nicht fristgerecht zum Ende der Laufzeit gekündigt hat.

10.2

Das Recht der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen (außerordentliche Kündigung), bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig werden würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der Auftragnehmer aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

11. Testzeitraum

11.1

Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber gegebenenfalls einen Testzeitraum. Die Dauer des Testzeitraums ergibt sich aus dem Angebot.

11.2

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software während des Testzeitraums zu nutzen.

11.3

Sofern ein Testzeitraum im Angebot definiert ist, kann der Auftraggeber während des Testzeitraums den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung zum Ende des Testzeitraums beenden, wenn sich durch die Nutzung von Tracify keine Steigerung der Datenqualität bzw. der Performance der Onlinemarketingmaßnahmen ergibt.

11.4

Auch im Falle einer Kündigung werden die Kosten für das Setup in Rechnung gestellt. Weitere Kosten wie die monatliche Pauschale werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn der Auftraggeber die Software während des Testzeitraums nicht genutzt hat (Ziff. 11.2).

12. Vertragsstrafe

12.1

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall einer schuldhaften Verletzung der in dieser Vereinbarung oder der gesetzlich geregelten Pflichten zum Schutz von vertraulichen Informationen unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe an den Auftragnehmer zu zahlen, deren Höhe dieser nach seinem Ermessen festsetzen kann, deren Angemessenheit der Auftraggeber von einem zuständigen Gericht überprüfen lassen kann. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben davon unberührt; eine etwaige Vertragsstrafe wird hierbei angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen fehlenden oder geringeren Schaden nachzuweisen.

12.2

Bei Verstoß gegen die Urheberrechte (Ziff. 2) beträgt die Vertragsstrafe je nach Schwere des Verstoßes zwischen 500 und 10.000 Euro.

13. Referenznutzung

13.1

Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer die vertragliche Zusammenarbeit zum Zwecke der (Eigen-) Werbung, insbesondere auf der Website oder sozialen Netzwerkprofilen des Auftragnehmers, und im Zuge von internen und externen Präsentationen („Testimonial-Nutzung“) zu erwähnen.

13.2

Ein einmal erteiltes Einverständnis zur Nutzung als Referenz/Testimonial kann nur aus wichtigem Grund widerrufen werden. Ein Widerruf berührt die bis dahin erfolgte Nutzung nicht.

14. Allgemeines

14.1

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz des Auftragnehmers.

14.2

Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

14.3

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen, die von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden, gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Bestandteil der Vereinbarung.

14.4

Rechtserhebliche Erklärungen, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse gesendet wurden.

14.5

Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

14.6

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Auftraggeber nicht zumutbar. Dafür wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Auftraggeber angenommen. Der Widerspruch bedarf der Textform.

14.7

Nur der deutsche Vertragstext ist rechtlich bindend, die englische Übersetzung dient ausschließlich zu Informationszwecken.

Stand: 10. April 2025 – Version 3.1

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